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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG (AGBH 8.1)

 

1 GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von

Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden

erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Sie

gelten nicht für Pauschalreisen im Sinne des § 651a BGB. Der Begriff

„Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-,

Hotel-, Hotelzimmervertrag.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu

anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in

Textform, wobei das Recht zur Kündigung gemäß § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen

wird.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies

ausdrücklich in Text- form vereinbart wurde.

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2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER

2.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande.

Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

2.2 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet

er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner.

2.3 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen

Verjährungsbeginn.

2.4 Für den Fall der Buchung über die hoteleigene Homepage kommt der Vertrag über Anklicken

des Buttons „Ihr Angebot jetzt für € ‘Betrag‘,-- buchen“ zustande.

3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die

vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch

genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen.

Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch

Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des

Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Bei Änderung der gesetzlichen

Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf

den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend

angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen

Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3.4 Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer

abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug

zu erfolgen.

3.5 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung

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oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die

Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart

werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

3.6 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des

Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des

Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5

oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis

zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.7 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine

angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 für

bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche

nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer

3.8 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer

Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

3.9 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg

übermittelt werden kann.

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4 RÜCKTRITT/KÜNDIGUNG („STORNIERUNG“) DES KUNDEN NICHTINANSPRUCHNAHME DER

LEISTUNGEN DES HOTELS („NO SHOW“)

4.1 Eine einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur

möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein

gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht.

4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom

Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne

Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des

Kunden erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Hotel in

Textform ausübt.

4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein

gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht, behält das Hotel den Anspruch auf die

vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die

Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen

anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug

für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der

vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

4.4 Bei Um- bzw. Abbestellungen von Reservierungen im Rahmen einer Veranstaltung werden

in Rechnung gestellt:

Bis 30 Tage vor Anreise keine Kosten

29 bis 15 Tage vor Anreise 60 % der gebuchten Leistungen

14 bis 4 Tage vor Ankunft 80 % der gebuchten Leistungen

3 bis 0 Tage vor Ankunft 100 % der gebuchten Leistungen

Bei Stornierungen von Tagungen und Gruppenreservierungen gelten folgende Fristen:

Bis 28 Tage vor Ankunft keine Kosten

27 bis 15 Tage vor Ankunft 60 % der gebuchten Leistungen

14 bis 4 Tage vor Ankunft 80 % der gebuchten Leistungen

3 bis 0 Tage vor Ankunft 100 % der gebuchten Leistungen

Das Hotel hat auch das Recht, die Entschädigung konkret zu berechnen.

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Diese beträgt max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die vereinbarten

Leistungen abzüglich des Wertes der vom Hotel ersparten Aufwendungen sowie dessen,

was das Hotel durch anderweitige Verwendungen der vereinbarten Leistungen erwirbt.

Dem Gast steht das Recht zu, den Nachweis zu erbringen, dass dem Hotel kein Schaden

bzw. dem Hotel geringerer Schaden als die geforderte Entschädigungspauschale

entstanden ist.

Grundsätzlich ist der Kunde nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person

liegenden Grund z.B. Erkrankung, Verhinderung aus beruflichen oder familiären

Gründen, nicht anreisen kann. Somit empfehlen wir grundsätzlich einen Abschluss

einer Reisrücktrittversicherung.

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5 RÜCKTRITT DES HOTELS

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom

Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom

Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten

Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung

auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer

Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit

angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung

oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen

Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag

außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des

Vertrages unmöglich machen;

- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen

wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden,

die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;

- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung

den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der

Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich

des Hotels zuzurechnen ist;

- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;

- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.

5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf

Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt nach vorstehender Ziffer 5.2 oder 5.3 ein

Schadensersatzanspruch des Hotels gegen den Kunden bestehen, so kann das Hotel diesen

pauschalieren. Die Ziffer 4.3 gilt in diesem Fall entsprechend.

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6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses

nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur

Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

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6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt

zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des

Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen

Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%.

Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei

nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf

Nutzungsentgelt entstanden ist.

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7 HAFTUNG DES HOTELS

7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des

Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer

vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer

vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels

beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße

Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut

und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters

oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in

dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel

an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche

Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm

Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering

zu halten.

7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen

Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der

Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder

sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf

dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.

7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch

gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag

zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter

oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der

vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten für die

Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit

dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die

Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur

nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

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8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen

Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder

Ergänzungen sind unwirksam.

8.2 Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher

Gerichtsstand Sendenhorst. Das Hotel kann wahlweise den Kunden aber auch am Sitz des

Kunden verklagen. Dasselbe gilt jeweils bei Kunden, die nicht unter Satz 1 fallen, wenn sie

ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU haben.

8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

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